Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Ersetzt V 806-21-1-249 v. 26.1.1998 I 195 (JFAngAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt des Teiles 1
- § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“
- § 10 Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“
- § 11 Inhalt des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 13 Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“
- § 14 Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“
- § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung