§ 3 KüchMeistPrV
Gliederung und Durchführung der Prüfung
↗ Links
- 1.
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- 2.
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
- 3.
- Handlungsspezifische Qualifikationen,
- 4.
- Praktische Prüfung.
- 1.
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- 2.
- Rechnungswesen,
- 3.
- Recht und Steuern,
- 4.
- Unternehmensführung.
- 1.
- Mitarbeiter führen und fördern,
- 2.
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren,
- 3.
- Produkte beschaffen und pflegen,
- 4.
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden,
- 5.
- Gäste beraten und Produkte vermarkten.
(4) Die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 sowie die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ nach Absatz 3 Nummer 1 bis 5 sind schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach den §§ 4 und 5 zu prüfen.
(5) Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ein situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die jeweiligen Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 5 Abs. 1 und 5 beziehen.
(6) Der Prüfungsteil "Praktische Prüfung" besteht aus einer integrativen Situationsaufgabe nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 und 2.
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