§ 14 KfSachvG

Staatliche Technische Prüfstellen

📖

Für die Länder, die staatliche Technische Prüfstellen eingerichtet haben oder künftig einrichten werden, gelten § 10 Abs. 1, Abs. 2 - ausgenommen Satz 2 und 3 -, Abs. 3 und Abs. 5, § 11 sowie die §§ 12 und 13 sinngemäß.

Suchhilfen: Staatliche Prüfstelle, Technische Kontrolle, Prüfstelle Einrichtung, Prüfstelle Zuständigkeit, Technische Inspektion, richtung