Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes

Kindergelddaten-Abrufverordnung

KiGAbV · Ausfertigung: 24. April 2018 · 7 Einzelnormen

Gem. § 6 Satz 2 dieser V tritt § 3 Abs. 5 am 25.5.2018 außer Kraft

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