§ 11 KlärEV

Entschädigungshöchstbetrag

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Der Entschädigungshöchstbetrag für durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehende Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden beträgt pro Schadensfall insgesamt 5 Millionen Deutsche Mark.

Suchhilfen: Schadensersatzgrenze, Klärschlamm Schaden, Umweltschaden Haftung, Schadensfall Höchstgrenze, Personenschaden Entschädigung, Sachschaden Begrenzung, weltschaden, schädigung, grenzung