Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Ersetzt V 806-21-1-250 v. 13.2.1998 I 364 (KochAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 10 Inhalt des Teiles 2
- § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 12 Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
- § 13 Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
- § 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
- § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
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Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
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Abschnitt 5 Schlussvorschriften