§ 8a KonzVgV

Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms

📖

Für die Erstellung und Übermittlung von Konzessionsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen zu Änderungen (Bekanntmachungen) gelten die Anforderung des § 10a Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 und 3 der Vergabeverordnung über die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 und des Datenaustauschstandards eForms einschließlich der Regelungen zu verpflichtenden Datenfeldern und der Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend.

Fußnoten

(+++ § 8a: Zur Nichtanwendung vgl. § 37 +++)

Suchhilfen: Konzessionsbekanntmachung erstellen, Vergabebekanntmachung übermitteln, eForms Datenstandard nutzen, Verpflichtende Datenfelder Vergabe, stellen, gabebekanntmachung