Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
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Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen
- § 7 Grundsätze der Kommunikation
- § 8 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 8a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 9 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 10 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
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Abschnitt 2 Vergabeverfahren
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
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Unterabschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Unterabschnitt 3 Bekanntmachungen
- § 19 Konzessionsbekanntmachung; Ex-ante-Transparenz
- § 20 Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
- § 21 Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
- § 22 Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
- § 23 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
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Unterabschnitt 4 Auswahlverfahren und Zuschlag
- § 24 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 25 Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
- § 26 Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- § 27 Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 28 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
- § 29 Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
- § 30 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
- § 31 Zuschlagskriterien
- § 32 Aufhebung von Vergabeverfahren
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Abschnitt 3 Ausführung der Konzession
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Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen