§ 8 KorbmMstrV
Inkrafttreten
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(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.
(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.
Suchhilfen: Beginn der Geltung