Inhaltsübersicht KPrüfTechnAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6Ziel und Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereiche
§ 9Prüfungsbereich Rohstoff- und Werkstoffprüfung
§ 10Prüfungsbereich Werkstofftechnologie und Werkstoffeigenschaften

Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 11Ziel und Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich Probennahme und Probenvorbereitung
§ 15Prüfungsbereich Physikalische, chemische und keramische Prüfungen
§ 16Prüfungsbereich Prüftechnik
§ 17Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 19Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 20Inkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik