Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
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Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
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Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
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Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
- § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- § 7a Chemikalien- und Produktrecht
- § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
- § 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
- § 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
- § 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
- § 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
- § 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
- § 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
- § 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
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Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
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Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
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Teil 3 Produktverantwortung
- § 23 Produktverantwortung
- § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
- § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
- § 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
- § 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
- § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
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Teil 4 Planungsverantwortung
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Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
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Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
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Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
- § 34 Erkundung geeigneter Standorte
- § 35 Planfeststellung und Genehmigung
- § 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- § 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
- § 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
- § 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
- § 40 Stilllegung
- § 41 Emissionserklärung
- § 42 Zugang zu Informationen
- § 43 Anforderungen an Deponien
- § 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
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Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
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Teil 6 Überwachung
- § 47 Allgemeine Überwachung
- § 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
- § 49 Registerpflichten
- § 50 Nachweispflichten
- § 51 Überwachung im Einzelfall
- § 52 Anforderungen an Nachweise und Register
- § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
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Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
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Teil 9 Schlussbestimmungen
- § 62 Anordnungen im Einzelfall
- § 63 Geheimhaltung und Datenschutz
- § 64 Elektronische Kommunikation
- § 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- § 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- § 68 Anhörung beteiligter Kreise
- § 69 Bußgeldvorschriften
- § 70 Einziehung
- § 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 72 Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Beseitigungsverfahren
- Anlage 2 Verwertungsverfahren
- Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
- Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie