§ 25 KWKG 2025 Kältespeicher ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden. Fußnoten (+++ § 25: Zur Anwendung vgl. § 26 Abs. 1 KWKAusV +++)