Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Ersetzt V 754-18 v. 19.3.2002 I 1092 (KWKG 2002)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
- § 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
- § 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- § 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
- § 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme
- § 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
- § 7c Kohleersatzbonus
- § 7d (weggefallen)
- § 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
- § 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- § 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
- § 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- § 8c Ausschreibungsvolumen
- § 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
- § 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren
- § 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
- § 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
- § 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
- § 13a Registrierung von KWK-Anlagen
- § 13b Rückforderung
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Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
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Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
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Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
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Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
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Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
- § 30 Vorschriften für Prüfungen
- § 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- § 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- § 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
- § 32 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 32a Clearingstelle
- § 33 Verordnungsermächtigungen
- § 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
- § 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- § 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
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Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen