§ 5 LAG

Haushaltsmäßige Abwicklung

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Rechte und Pflichten des bisherigen Sondervermögens Ausgleichsfonds gehen auf den Bund über. Einnahmen nach diesem Gesetz und sonstige Werte, die bisher dem Ausgleichsfonds durch Gesetz oder auf sonstige Weise besonders zugewiesen wurden, werden dem Bundeshaushalt zugeführt.

Suchhilfen: Ausgleichsfonds Übertragung, Sondervermögen Auflösung, Bundeshaushalt Zuweisung, Finanzmittel Transfer, Vermögensübertragung Bund, Bundesbudget Zufluss, tragung, lösung, weisung, mögensübertragung