§ 3 LKWÜberlStVAusnV
Fahrzeuge
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↗ Links
Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:
- 1.
- Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug),
- 2.
- Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger,
- 3.
- Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger,
- 4.
- Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger,
- 5.
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger.
Fußnoten
(+++ § 3 Satz 1 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 2 +++)
Suchhilfen: Überlänge Lkw zulassen, Lkw mit Sattelanhänger überlänge, Transportkette mit überlangen Fahrzeugen, Genehmigung für überlange Lastkraftwagen, Leerfahrt mit überlangem Lkw, Überlange Fahrzeugkombinationen, lassen, langen