§ 21 LmhFortbPrüfV

Gesprächssimulation

📖

(1) Im Rahmen der Gesprächssimulation führt die zu prüfende Person ein Verkaufs-, Verhandlungs-, Beratungs- oder Mitarbeitergespräch mit Bezug zu dem von ihr entwickelten Marketing- und Präsentationskonzept oder zu dem von ihr entwickelten Gastronomiekonzept.

(2) Die Gesprächssimulation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Fußnoten

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Suchhilfen: Verkaufsgespräch üben, Verhandlungstraining, Beratungssimulation, Mitarbeitergespräch simulieren, Marketingpräsentation trainieren, Gastronomiekonzept vorstellen, Gesprächsübung Marketing, Gesprächsübung Gastronomie, stellen