§ 1 LPartG
Lebenspartnerschaft
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Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für
- 1.
- vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
- 2.
- im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.
Suchhilfen: Lebenspartnerschaft schließen, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Partnerschaft anmelden, Partnerschaft beenden, Partnerschaftsrechtliche Anerkennung, Partnerschaftsregistrierung, Partnerschaftsauflösung, Rechte aus Lebenspartnerschaft, melden, enden, erkennung