§ 7 LPartG
Lebenspartnerschaftsvertrag
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Die Lebenspartner können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Lebenspartnerschaftsvertrag) regeln. Die §§ 1409 bis 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
Suchhilfen: Güterrecht Lebenspartner, Vermögensaufteilung Partnerschaft, Lebenspartnerschaftsvertrag schließen, Gütertrennung eingetragen, Zugewinngemeinschaft Partner, Partnerschaftsvermögen regeln, Vertragliche Vermögensregelung, Gütergemeinschaft auflösen, mögensaufteilung, getragen, mögensregelung, lösen