§ 11 LTAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
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Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Prüfen von Triebfahrzeugen“,
- 2.
- „Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
- 3.
- „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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