Luftverkehrsgesetz
Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2007 I 698;
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.10.2024 I Nr. 327
Änderung durch Art. 2 G v. 10.2.2026 I Nr. 40 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt Luftverkehr
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2. Unterabschnitt Flugplätze
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6. Unterabschnitt Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
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7. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
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2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
- § 44 Anwendungsbereich
- § 45 Haftung für Personenschäden
- § 46 Haftung bei verspäteter Personenbeförderung
- § 47 Haftung für Gepäckschäden
- § 48 Haftung auf Grund sonstigen Rechts
- § 48a Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer
- § 48b Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers
- § 49 Anzuwendende Vorschriften
- § 49a Ausschlussfrist
- § 49b Umrechnung von Rechnungseinheiten
- § 49c Unabdingbarkeit
- § 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung
- § 51 Subsidiarität der Versicherung des vertraglichen Luftfrachtführers
- § 52
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3. Unterabschnitt Haftung für militärische Luftfahrzeuge
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4. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
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Vierter Abschnitt Luftfahrtdateien
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Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen