§ 21 MADVDV

Abschlusslehrgang

📖

(1) Der Abschlusslehrgang baut auf dem Einführungslehrgang und der berufspraktischen Ausbildung auf und vertieft die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

(2) Er schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

Suchhilfen: Lehrgang abschließen, Weiterbildung im Beruf, Vertiefungslehrgang, Prüfung nach Ausbildung, schließen, bildung