§ 28 MedCanG
Einziehung
📖
↗ Links
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 25 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
Suchhilfen: Beschlagnahme, Beweisbeschlagnahme