§ 6 1. WOMitbestG

Mitteilungspflicht

📖

Der Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmen und den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften schriftlich die Namen seiner Mitglieder und seine Anschrift mit.

Suchhilfen: Betriebswahlvorstand melden, Mitteilungspflicht Vorstand, Namen Mitglieder mitteilen, Gewerkschaften informieren, Betriebsrat Wahlvorstand benachrichtigen, Vorstandsanmeldung an Unternehmen, Mitteilung von Anschrift, Betriebsrat Wahlmitteilung, teilen, nachrichtigen, standsanmeldung, nehmen, teilung