§ 15 MolkMeistPrV
Struktur des Prüfungsteils
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(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
- Berufsausbildung und
- 2.
- Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 18.
Suchhilfen: praktische Ausbildungskontrolle, schriftliche Ausbildungsprüfung, Mitarbeiterführung Fallstudie, Führungskompetenz Prüfung, Ausbildung und Führung Test, bildungsprüfung, arbeiterführung, bildung