Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden
Geändert durch Art. 2 V v. 21.4.2021 I 833
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Inhalt
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Meldeverfahren
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Abschnitt 2 Unterrichtungspflichten und Informationsaustausch der zuständigen Behörden; Veröffentlichung
- § 8 Informationsaustausch zwischen der zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Landesbehörden
- § 9 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde
- § 10 Unterrichtung sonstiger Behörden, Organisationen und Stellen
- § 11 Übermittlung personenbezogener Daten
- § 12 Erreichbarkeit der zuständigen Behörden außerhalb der Dienstzeiten
- § 13 Veröffentlichung von Informationen über das Internet
- § 14 Routinesitzungen