§ 9 MPAMIV

Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde

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Die zuständige Bundesoberbehörde informiert das Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich über alle eingehenden Meldungen, die schwerwiegende Vorkommnisse mit Todesfolge oder sonstige besonders bedeutsame schwerwiegende Vorkommnisse betreffen.

Suchhilfen: schwerwiegende Vorfälle melden, Todesfolge Meldung, Gesundheitsbehörde Bericht, medizinische Zwischenfälle melden, Bundesministerium Gesundheit informieren, schwerer Vorfall melden, Meldung besonders bedeutsamer Vorfälle, Unfall mit Todesfolge melden