Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall
Ersetzt V 806-21-1-233 v. 28.5.1997 I 1260 (GießVerfMAusbV 1997)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 1 Allgemeines
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Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie
- § 9 Inhalt von Teil 2
- § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 11 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 13 Prüfungsbereich Eisen- und stahlmetallurgische Prozesse
- § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahlumformung
- § 16 Inhalt von Teil 2
- § 17 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 18 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 19 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 20 Prüfungsbereich Stahlumformprozesse
- § 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie
- § 23 Inhalt von Teil 2
- § 24 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 25 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 26 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 27 Prüfungsbereich Nichteisenmetallurgische Prozesse
- § 28 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 29 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung
- § 30 Inhalt von Teil 2
- § 31 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 32 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
- § 33 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungsplanung
- § 34 Prüfungsbereich Nichteisenmetallumformprozesse
- § 35 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 36 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung