§ 9 MZG 2005 Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.