§ 15 Offshore-ArbZV
Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
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Diese Verordnung lässt sonstige Arbeitsschutzvorschriften unberührt. Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 114 des Seearbeitsgesetzes in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Reeder insbesondere die Belastungen durch eine Arbeitszeitverlängerung unter Einbeziehung der erschwerten Arbeitsbedingungen bei Offshore-Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Suchhilfen: Gefährdungsbeurteilung Offshore, Arbeitszeitverlängerung Schiffscrew, Belastung Offshore‑Arbeit, Arbeitsschutz bei Offshore‑Tätigkeit, Risikoanalyse Seearbeit, Sicherheitsmaßnahmen Offshore, lastung