Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
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Inhalt
- Eingangsformel
- (XXXX) Art 1 bis 2 Änderungsvorschriften
- Art 3 Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragtengesetz - OpfBG)
- Art 4 Übergangsregelung für die Interessenvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- Art 5 Bekanntmachungserlaubnis
- Art 6 Inkrafttreten