Art 5 OpfBEinr/BArchG2017uaÄndG
Bekanntmachungserlaubnis
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Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde kann den Wortlaut des Bundesarchivgesetzes und des Stasi-Unterlagen-Gesetzes jeweils in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.