Art 2 OrdenErl
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Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen:
- 1.
- Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
- 2.
- Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,
- 3.
- Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,
- 4.
- Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.
Suchhilfen: Orden genehmigen, Auszeichnung verleihen, Stiftung von Orden, Ordenvergabe, Ehrenzeichen Stiftung, zeichnung, leihen