Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Art 1
- Ordens Pour le meritefür Wissenschaften und Künste.
Art 2
- 1.
- Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in zwei Klassen,
- 2.
- Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,
- 3.
- Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in drei Stufen,
- 4.
- Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei Klassen.
Art 3
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen der in den Artikeln 1 und 2 genannten Orden und Ehrenzeichen.
Art 4
- Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen
Art 5
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und die Beschreibungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art 6
(1) Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.
(2) Jede Änderung der Verleihungsbedingungen der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.
Schlußformel
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern