Art 6 OrdenErl
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(1) Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.
(2) Jede Änderung der Verleihungsbedingungen der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.
Suchhilfen: Orden ändern, Ehrenzeichen ändern, Verleihungsbedingungen anpassen, Form des Ordens ändern, Benennung einer Auszeichnung ändern, Stiftungsbestimmungen ändern, Auszeichnung neu benennen, leihungsbedingungen, passen, nennung, zeichnung, nennen