§ 6 OWiG
Zeit der Handlung
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Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
Suchhilfen: Zeitpunkt der Tat, Tatzeit bestimmen, wann ist Handlung strafbar, Unterlassung Zeitpunkt, Tatzeit im Strafrecht, Zeit der Handlung im Gesetz, wann gilt Unterlassung, stimmen, lassung