§ 2 PassV
Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
📖
↗ Links
Nach dem Stand der Technik sind zu erfüllen die technischen und organisatorischen Anforderungen an
- 1.
- die Erfassung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke,
- 2.
- die Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke,
- 3.
- die Übermittlung sämtlicher Passantragsdaten zwischen Passbehörde und Passhersteller und
- 4.
- das sichere Verfahren der Übermittlung von Lichtbildern von einem Dienstleister an die Passbehörde.
Suchhilfen: Passfoto Anforderungen, Fingerabdruck Sicherheit, Passdaten Übermittlung, Lichtbild Qualitätssicherung, Passantrag Datensicherheit, Sichere Datenübertragung Passbehörde, Stand der Technik Pass, forderungen, mittlung