§ 3 PAuswGebV
Gebühren für Berechtigungen
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Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:
- 1.
- 102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
- 2.
- 80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
- 3.
- 115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.
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