§ 3a PAuswGebV
Evaluierung
📖
↗ Links
§ 1 Absatz 1 Nummer 2 ist zwei Jahre nach Inkrafttreten hinsichtlich des Verwaltungskostenanteils der Personalausweisbehörden unter Einbeziehung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Deutschen Städtetages zu evaluieren.
Suchhilfen: Verwaltungskosten prüfen, Kostenanteil evaluieren, Personalausweisbehörde Kostenanalyse, Kostenbewertung nach zwei Jahren, Verwaltungskostenanteil Untersuchung, Kostenanteil Kontrolle, waltungskosten, suchung