§ 4 PFAV
Interner jährlicher Bericht
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Pensionsfonds haben der Aufsichtsbehörde einen internen jährlichen Bericht vorzulegen, der sich aus folgenden Rechnungslegungsunterlagen zusammensetzt:
Suchhilfen: interner Jahresbericht, Bilanz Vorlage, Gewinn‑und‑Verlust‑Rechnung einreichen, reichen