§ 52 PStV
Internationales Stammbuch der Familie
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In ein internationales Stammbuch der Familie, das in einem Vertragsstaat des Übereinkommens vom 12. September 1974 zur Schaffung eines internationalen Stammbuchs der Familie ausgestellt worden ist, können Angaben eingetragen werden über die Geburt gemeinsamer Kinder der Ehegatten sowie über den Tod der Ehegatten und ihrer Kinder.
Suchhilfen: internationales Familienstammbuch, Eintrag Geburt Kind, Eintrag Tod Ehepartner, Stammbuchdaten eintragen, Familienregister international, Geburtsnachweis im Stammbuch, Sterbeeintrag im Familienbuch, tragen