§ 62 RennwLottG
Mitteilungspflicht
📖
↗ Links
Die für die Glücksspielaufsicht und für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Behörden sind verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber der Finanzbehörde mitzuteilen, soweit die Kenntnisse der Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen dienen.
Suchhilfen: Kenntnisse melden Finanzbehörde, Glücksspielaufsicht Berichtspflicht, Erlaubnisinhaber Mitteilungspflicht, Finanzamt informieren Glücksspiel, Steuerliche Mitteilungspflicht, Glücksspielbehörde Meldung