§ 5.02 RheinSchPV 1994

Bezeichnung der Wasserstraße

📖
1.
Anlage 8 enthält die Schiffahrtszeichen, die ausgelegt oder aufgestellt werden können, um die Schiffahrt zu erleichtern. Sie führt auf, unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Schiffahrtszeichen verwendet werden.
2.
Anlage 8 bestimmt zudem die Schiffahrtszeichen für die Bezeichnung von vorübergehend bestehenden gefährlichen Stellen und Hindernissen.

Suchhilfen: Schiffahrtszeichen verwenden, Wasserstraße kennzeichnen, Gefahrenstelle markieren, Schifffahrtszeichen Bedeutung, Wasserstraßenbeschilderung, vorübergehende Gefahr kennzeichnen, wenden, deutung