§ 6.01 RheinSchPV 1994 Schnelle Schiffe ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Schnelle Schiffe müssen allen übrigen Fahrzeugen ausweichen.