§ 4 RSiedlGErgG 1935
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Wird ein zu Siedlungszwecken erworbenes Grundstück oder ein zu Siedlungszwecken erworbener Grundstücksteil in einzelne Siedlungsgrundstücke aufgeteilt, so gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 3 sinngemäß.
Suchhilfen: Siedlungsgrundstück teilen, Grundstücksteil aufteilen, Siedlungsland spalten, Teilung von Siedlungsgrundstück, Siedlungsfläche aufteilen, Siedlungsgrundstück zerteilen, Aufteilung von Siedlungsgrundstücken, Siedlungsgrundstücksteil trennen