§ 8 RsprEinhG
Geschäftsstelle
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Für den Gemeinsamen Senat wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Das Nähere bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Geschäftsstelle
Für den Gemeinsamen Senat wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Das Nähere bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.