§ 6 SÜFV

Oberste Bundesbehörden

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Lebenswichtige Einrichtungen in den obersten Bundesbehörden sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik sicherstellen und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden erheblich beeinträchtigen würde.

Suchhilfen: IT‑Ausfall Bundesbehörde, kritische IT‑Systeme, Betriebssicherheit Bundesbehörde, IT‑Notfallplan, Systemausfall Behörden, technische Störung Bundesverwaltung, Betriebsunterbrechung IT‑Einrichtungen, Ausfall IT‑Infrastruktur, hörden, triebsunterbrechung