Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
Geändert durch Art. 3 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Ersetzt V 12-10-2 v. 30.7.2003 I 1553 (SÜFV)
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Inhalt
- Eingangsformel
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Teil 1 Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes
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Teil 2 Feststellung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
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Abschnitt 1 Feststellung des öffentlichen Bereichs
- § 2 Deutscher Bundestag
- § 3 Bundesrat
- § 4 Bundesverfassungsgericht
- § 5 Deutsche Bundesbank
- § 6 Oberste Bundesbehörden
- § 7 Geschäftsbereiche der obersten Bundesbehörden
- § 8 Bundesministerium des Innern und für Heimat
- § 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- § 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- § 11 Bundesministerium für Gesundheit
- § 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
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Abschnitt 2 Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs
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Abschnitt 3 Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
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