§ 10 SchaEVZG

Antragsberechtigung

📖
Die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind
-
Staatsbürger der DDR,
-
Ausländer mit zeitlich unbefristetem oder länger befristetem Aufenthalt in der DDR,
die auf dem Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik durch eine Straftat geschädigt wurden.

Suchhilfen: Staatsbürger DDR Anspruch, Ausländer Schadensersatz Antrag, Schadensersatz wegen Straftat, Anspruch auf staatliche Vorauszahlung, Antragsberechtigung DDR, Vorauszahlung bei Straftat, auszahlung, tragsberechtigung