Schiffsausrüstungsverordnung
Ersetzt V 9510-1-29 v. 1.10.2008 I 1913 (SchAusrV)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt
- § 4 Anforderungen an Schiffsausrüstung
- § 5 Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung
- § 6 Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen
- § 7 Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken
- § 8 Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union
- § 9 Ausnahmen für nicht verfügbare Ausrüstung
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Abschnitt 3 Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/90/EU
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Abschnitt 4 Konformitätsbewertungsstellen
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Unterabschnitt 1 Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU
- § 14 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
- § 15 Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle
- § 16 Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17 Anforderungen an das Fachpersonal der Konformitätsbewertungsstelle
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Unterabschnitt 2 Befugniserteilung und Notifizierung
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Unterabschnitt 3 Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung
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Abschnitt 5 Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU
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Abschnitt 6 Pflichten der Wirtschaftsakteure für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2
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Abschnitt 8 Überwachung der Nutzung
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Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten