Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
Geändert durch Art. 1 V v. 9.6.2011 I 1075
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsrahmenplan
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Berichtsheft
- § 8 Zwischenprüfung
- § 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Linienfahrt
- § 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Trampfahrt
- § 11 Übergangsregelung
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
- Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau